Kompetenz

Unsere langjährigen und vertrauensvollen Mandantenbeziehungen basieren auf unserer leistungs- und zielorientierten Arbeitsweise, die wir permanent und zeitgemäß auf den sich ständig wandelnden Beratungsbedarf einstellen. Der permanente Erfahrungsaustausch mit unseren Mandanten bildet eine solide Basis für die erfolgreiche Abwicklung unserer Mandate.

 

Unsere Anwälte nehmen sich gerne Ihrer Fragen und Angelegenheiten an.

Lösungen

 

Neue Wege zu beschreiten, hat bei uns Tradition. Bewahrt haben wir bei allem Wandel unsere Unternehmensgrundsätze.

 

Die Rechtsanwälte KETZINGER HOFFMANN Partnerschaft mbB in Bielefeld bietet Ihnen eine umfassende Beratung, gibt präzise Entscheidungshilfen und vertritt effektiv Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Die juristische Lösung steht dabei im direkten Kontext zu den wirtschaftlichen Vorgaben.


Dank unterschiedlicher Schwerpunkte können wir ein großes Spektrum an Rechtsgebieten abdecken.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei 

KETZINGER HOFFMANN



 

   

   

Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Michael Ketzinger als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Unternehmen und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.


Aufgrund der intensiven fachlichen Spezialisierung, gekennzeichnet durch die Anerkennung der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht, profitieren Mandanten von seinem hohen Qualitätsanspruch.

 

 

Abmahnung? Kündigung? Lohn? Abfindung?

Erhalten? – Was tun?

 

Wie agieren oder reagieren?

 

Wir sind Ihr Ansprechpartner!

 

Rufen Sie uns an, wir stehen auch in schwierigen Zeiten an Ihrer Seite.

 

 

Unsere Schwerpunkte:

Abmahnung
Arbeitsvertragsrecht
Aufhebungsverträge
Betriebsverfassungsrecht / Kollektives Arbeitsrecht
Vertretung von Geschäftsführern
Kündigung /Kündigungsschutzklage
Lohnstreitigkeiten
Sonderkündigungsschutz
Unternehmensverkäufe / Nachfolge

 

 

 

 

 

Medizinrecht

Wir vertreten Sie kompetent in allen Bereichen des Gesundheitsrechts. Rechtsanwalt Torben Hoffmann kennt das Arzt- und Medizinrecht als Fachanwalt für Medizinrecht von beiden Seiten: Aus Sicht des Arztes und des Patienten:

 

Unsere Beratungsleistungen für Ärzte:

Planen Sie den Kauf oder Verkauf Ihrer Praxis? Streben Sie eine Zusammenarbeit mit Kollegen oder anderen Leistungserbringern des Gesundheitswesens an? Nimmt die KV Kürzungen in Ihrem Honorarbescheid vor oder droht Ihnen ein Regress?

 

Unsere Beratungsleistungen für Patienten:

Sind Sie mit dem Ergebnis Ihrer ärztlichen Behandlung unzufrieden und glauben, dass Ihnen Schadensersatz oder ein Schmerzensgeld zusteht?

Nachfolge - Erbrecht

Herr Rechtsanwalt Ketzinger unterstützt Unternehmer, Erblasser sowie ihre Erben und Nachkommen im Bereich der Unternehmensnachfolge und im Erbrecht.

Die Übernahme eines Unternehmens ist ein komplexer Vorgang. Zahlreiche Vorgänge müssen beachtet werden und auch der menschliche Aspekt steht dabei im Vordergrund. Sowohl für den Übergeber als auch für den Nachfolger ist daher eine begleitende, juristisch fundierte Beratung unerlässlich. Dadurch können insbesondere juristische Fehler vermieden werden, die während des Übergabeprozesses drohen. Wir helfen Ihnen als Übergeber und Nachfolger bei der Vermeidung teurer Fehler. In Zusammenarbeit mit erfahrenen Unternehmens- und Steuerberatern können wir das gesamte Spektrum im Rahmen einer Unternehmensnachfolge anbieten und leisten.

Sie haben Vermögen? Sie wollen ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen und dadurch Streit unter Erben zu lösen? Herr Rechtsanwalt Ketzinger verbindet Kompetenz mit Einfühlungsvermögen in erbrechtlichen Fällen.

 

    

   

Approbationsrecht

Wenn Sie als Arzt oder Ärztin in Deutschland praktizieren möchten, benötigen Sie die staatliche Approbation, eine Art Zulassung. Einen Antrag auf Erteilung der Approbation können ausländische Mediziner stellen, wenn sie über einen Berufsabschluss in der Medizin verfügen. Je nach Bundesland sind hierfür unterschiedliche Stellen zuständig.

 

Gerade für ausländische Ärzte ist das Verfahren damit häufig sehr undurchsichtig und schwer nachvollziehbar. Die finanziellen Konsequenzen sind gravierend, wenn die Approbation nicht oder verspätet erteilt wird.

 

Wir beraten und unterstützen Sie daher bei Ihrem Weg von der Antragstellung bis zur endgültigen Erteilung der Approbation, unabhängig von Ihrer Nationalität oder dem Bundesland, indem Sie tätig werden möchten. Wir stellen für Sie die notwendigen Anträge, bereiten die Unterlagen auf und legen, sollte dieses notwendig sein, gegen ablehnende Entscheidungen Widerspruch und Klage ein.

Arbeitsrecht für Ärzte

Die Vertragsgestaltung und -prüfung bei Chefarztverträgen wirft aufgrund einer nicht bestehenden Tarifbindung besondere Probleme, aber auch große Chancen auf.  Regelungen zum Liquidationsrecht oder zur Liquidationsbeteiligung bedürfen einer speziellen Expertise. Bei tariflich gebundenen Ärzten sind Kenntnisse und das Verständnis der Zusammenhänge zwischen Individual- und das Tarifrecht unerlässlich. Fragestellungen bezüglich der Regelung von Arbeitszeithöchstgrenzen, der Befristung von Arbeitsverträgen und Bereitschaftszeiten spielen in der Praxis eine häufige Rolle. Auch eine zielführende Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses sollte zwingend anwaltlich begleitet sein.

Betriebsprüfung Sozialversicherungsträger: Richtig reagieren

Sozialversicherungsrechtliche Folgen:

Die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung hat in der Praxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Problematisch und Gegenstand häufiger Beanstandungen sind Nebentätigkeiten, Geschäftsführeranstellungsverhältnisse, mitarbeitende Familienangehörige und insbesondere die „Beauftragung“ freier Mitarbeiter. Die Feststellung einer "Scheinselbständigkeit" führt in der Regel zu existenzbedrohenden Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Versäumniszuschlägen.

 

Strafrechtliche Folgen:

Die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ist zudem strafbar, wobei bedingter Vorsatz bereits ausreicht. Zudem haften die Organvertreter (Geschäftsführer, Vorstand) der Kran­ken­kas­se ge­genüber persönlich, d.h. mit ih­rem Pri­vat­vermögen auf Be­zah­lung der von der GmbH, der AG bzw. dem Ver­ein nicht ab­geführ­ten Ar­beit­neh­mer­an­tei­len am So­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trag.

 

Steuerliche Folgen:

Bezüglich der steuerlichen Haftung arbeiten wir mit kompetenten und erfahrenen Steuerberatern zusammen. Immer dann, wenn Ihr eigener Steuerberater wegen des speziellen Rechtsgebiets eine steuerliche Begleitung ablehnt. Sprechen Sie uns in diesem Fall bitte an. Eine steuerliche Beratung / Begleitung unsererseits erfolgt nicht.

 

 

 

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