Wenn Sie als Arzt oder Ärztin in Deutschland praktizieren möchten, benötigen Sie die staatliche Approbation, eine Art Zulassung. Einen Antrag auf Erteilung der Approbation können ausländische Mediziner stellen, wenn sie über einen Berufsabschluss in der Medizin verfügen. Je nach Bundesland sind hierfür unterschiedliche Stellen zuständig.
In Nordrhein-Westfalen ist der jeweilige Antrag beispielsweise an die örtlich zuständige Bezirksregierung, in Niedersachsen an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung zu richten. Unabhängig von der jeweiligen Behörde läuft das Verfahren in der Regel gleich ab. Die Approbationsbehörde prüft, ob der im Ausland erworbene Abschluss vergleichbar ist, mit einem deutschen Medizinstudium. Der Abschluss wird als gleichwertig anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu einem deutschen Abschluss bestehen (Anerkennungsverfahren). Festgestellte Unterschiede können durch praktische Erfahrungen ausgeglichen werden.
Was so einfach und eindeutig klingt, ist häufig der Ausgangspunkt für umfangreiche Rechtsstreitigkeiten. Denn wann ist tatsächlich von einer Gleichwertigkeit der Ausbildung und Abschlüsse auszugehen? In welchem Umfang müssen praktische Erfahrungen vorliegen, um festgestellte Defizite ausgleichen zu können? Häufig empfehlen die zuständigen Behörden eine erneute Prüfung in Deutschland, obwohl diese gar nicht erforderlich wäre.
Gerade für ausländische Ärzte ist das Verfahren damit häufig sehr undurchsichtig und schwer nachvollziehbar. Die finanziellen Konsequenzen sind gravierend, wenn die Approbation nicht oder verspätet erteilt wird.
Wir beraten und unterstützen Sie daher bei Ihrem Weg von der Antragstellung bis zur endgültigen Erteilung der Approbation, unabhängig von Ihrer Nationalität oder dem Bundesland, indem Sie tätig werden möchten. Wir stellen für Sie die notwendigen Anträge, bereiten die Unterlagen auf und legen, sollte dieses notwendig sein, gegen ablehnende Entscheidungen Widerspruch und Klage ein.