Herr Rechtsanwalt Ketzinger als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Unternehmen und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen und
kollektiven Arbeitsrechts.
Aufgrund der intensiven fachlichen Spezialisierung, gekennzeichnet durch die Anerkennung der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht, profitieren Mandanten von seinem hohen Qualitätsanspruch.
Umfassende und fundierte Unterstützung bieten wir Arbeitgebern gleichermaßen wie Arbeitnehmern, Unternehmen, Verbänden als auch Betriebsräten an.
Bei Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und leitenden Angestellten gelten neben den arbeitsrechtlichen auch gesellschaftsrechtliche Besonderheiten, die wir durch die Kombination unserer
Fachanwaltschaft und Tätigkeitsschwerpunkte ebenfalls abdecken.
Herr Rechtsanwalt Ketzinger kennt das Arbeitsrecht von beiden Seiten:
Aus Sicht des Unternehmers und des Arbeitnehmers.
Nur so kann eine erfolgversprechende Vertretung funktionieren. Wir bieten für die im betrieblichen Alltag immer wieder auftauchenden Fragestellungen praktisch bewährte Lösungsvorschläge.
Die Schwerpunkte: