Herr Rechtsanwalt Ketzinger unterstützt Erblasser sowie ihre Erben und Nachkommen im Erbrecht
Sie haben Vermögen? Sie wollen ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen und dadurch Streit unter Erben zu lösen? Herr Rechtsanwalt Ketzinger verbindet Kompetenz mit Einfühlungsvermögen in erbrechtlichen Fällen.
Rechtliches zu Lebzeiten
Bereits vor dem Erbfall ist vorzusorgen: Alter oder Krankheit können zum Teil- oder Totalausfall führen. Andere müssen dann meist entscheiden. Wir schaffen eine rechtlich fundierte Grundlage durch die Gestaltung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Eine Schenkung führt schon zu Lebzeiten zu einem vorweggenommenen Erbe. Auch in steuerlicher Hinsicht kann dies erhebliche Vorteile haben. Dabei sind jedoch Pflichtteile und auch die eigene Absicherung des Erblassers zu bedenken.
Oft kann nur ein Testament oder ein Erbvertrag sicherstellen, dass der letzte Wille von den Erben umgesetzt wird. Herr Rechtsanwalt Ketzinger verfügt über Erfahrung in der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
Häufig sollen Kinder erst das Vermögen des zuletzt versterbenden Ehepartners erhalten. Auf der Grundlage eines Berliner Testaments oder einer anderen Testamentsform entscheiden wir dies gemeinsam mit Ihnen.
Eintritt des Erbfalls
Auch wer enterbt wird, hat Ansprüche: Der Enterbte bekommt in der Regel den Pflichtteil und ggfs. eine Pflichtteilsergänzung. Herr Rechtsanwalt Ketzinger berät Sie im Rahmen der Abwicklung des Pflichtteilsanspruchs, sowohl auf Seiten des Erben als auch auf Seiten des Pflichtteilsberechtigten.
Wer ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt, verfolgt klare Ziele. Als zuverlässige Testamentsvollstrecker sorgt Herr Rechtsanwalt Ketzinger dafür, dass die Anordnungen im Testament oder Erbvertrag umgesetzt werden.
Auch ein zunächst den Interessen des Erblassers und der Erben entsprechendes Testament kann erhebliche steuerliche Nachteile haben. Wir sorgen dafür, dass Ihr Testament nicht zur Steuerfalle wird. In Zusammenarbeit mit erfahrenden Steuerberatern im Erb- und Erbschaftsteuerrecht werden letztwillige Verfügungen steueroptimiert. Alles aus einer Hand.
Im Erbfall unterstützen wir Erben persönlich bei der Abwicklung von Formalitäten.